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Was sind Werbungskosten? Als Werbungskosten werden alle Aufwendungen bezeichnet, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Zu den Werbungskosten gehören beispielsweise Aufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen. Sie belasten somit zwar den eigenen Geldbeutel, führen aber gleichzeitig zu einer Steuerersparnis, da sie das zu versteuernde Einkommen – die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuern – mindern.

Für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gilt ein Werbungskostenpauschalbetrag von € 1.000,00. Es müssen dazu weder Belege noch Nachweise eingereicht werden. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich automatisch um diese Werbungskostenpauschale. Sie gilt für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Die Werbungskosten werden umgangssprachlich oft mit den Sonderausgaben gleichgesetzt, sind aber nicht dasselbe.

Stand: 24.01.2017

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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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